Neue Regeln für Suchbegriffe bei Amazon-Listings

VonTobias Stephan

Neue Regeln für Suchbegriffe bei Amazon-Listings

• Bleiben Sie unter der Beschränkung. 250 Bytes
• Fügen Sie Synonyme ein.
• Fügen Sie Schreibvarianten ein. Rechtschreibfehler sind nicht notwendig.
• Fügen Sie Abkürzungen und alternative Bezeichnungen ein.
• Sie können alles kleinschreiben.
• Sie müssen keine Satzzeichen wie „;“, „:“, „-“ eintragen.
• Trennen Sie die Wörter durch Leerzeichen.
• Vermeiden Sie Wortwiederholungen im Feld Suchbegriffe.
• Wiederholen Sie keine Wörter von anderen Feldern wie Titel oder Markenname.
• Tragen Sie in Ihren Suchbegriffen nicht Ihren Markennamen oder den anderer Marken ein.
• Tragen Sie keine ASINs als Suchbegriffe ein.
• Stoppwörter wie „ein“, „eine“, „und“, „bei“, „für“, „von“, „das“, „mit“ usw. sind nicht notwendig.
• Verwenden Sie entweder Singular oder Plural. Es ist nicht nötig beide Formen einzutragen.
• Verwenden Sie keine befristet gültigen Aussagen wie „neu“ oder „jetzt im Angebot“.
• Verwenden Sie keine subjektiven Angaben wie „beste“, „billigste“, „sehr schön“ usw.
• Tragen Sie keine missbräuchlichen oder anstößigen Wörter ein.
• Es ist nicht nötig, Begriffe in verschiedenen Sprachen einzutragen. Beispiel: US-ASINs mit englischen Suchbegriffen werden automatisch ins Spanische übersetzt, wenn Kunden auf Spanisch bei Amazon suchen.

Für eXODA bedeutet das ebenso, dass nur noch eine zeile eingetragen wird. Übertrag wird diese Zeile, wenn Sie nicht länger als 250 Zeichen ist.

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Tobias Stephan administrator

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