eBay-Händler erhalten Abmahnung wegen fehlender Grundpreisangabe bei Cross-Sellinglinks

VonTobias Stephan

eBay-Händler erhalten Abmahnung wegen fehlender Grundpreisangabe bei Cross-Sellinglinks

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Das Netz lässt verlauten, dass derzeit vermehrt eBay-Händler wegen der fehlenden Grundpreisangabe abgemahnt werden.

Zur Erinnerung, hier der Auszug aus der Verordnung:

§ 2 Grundpreis
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises gemäß Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 anzugeben. Dies gilt auch für denjenigen, der als Anbieter dieser Waren gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt. Auf die Angabe des Grundpreises kann verzichtet werden, wenn dieser mit dem Gesamtpreis identisch ist.

eBay bietet beispielsweise auch Cross-Selling-Links an. Da fehlt derzeit die Grundpreisangabe.

Also sind auch diejenigen betroffen, die „eigentlich“ ganz brav die Grundpreise angeben.

Ich selbst habe alle entsprechenden Angebote beendet und gleich auch bei Amazon nachgesehen.

Amazon macht es richtig – die Grundpreisangabe ist in der Nähe des Preises zu finden, so wie sich das gehört.

Einen Kommentar zu der Plattformleistung von eBay spare ich mir.

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