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VonTobias Stephan

eBay-Händler erhalten Abmahnung wegen fehlender Grundpreisangabe bei Cross-Sellinglinks

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Das Netz lässt verlauten, dass derzeit vermehrt eBay-Händler wegen der fehlenden Grundpreisangabe abgemahnt werden.

Zur Erinnerung, hier der Auszug aus der Verordnung:

§ 2 Grundpreis
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises gemäß Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 anzugeben. Dies gilt auch für denjenigen, der als Anbieter dieser Waren gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt. Auf die Angabe des Grundpreises kann verzichtet werden, wenn dieser mit dem Gesamtpreis identisch ist.

eBay bietet beispielsweise auch Cross-Selling-Links an. Da fehlt derzeit die Grundpreisangabe.

Also sind auch diejenigen betroffen, die „eigentlich“ ganz brav die Grundpreise angeben.

Ich selbst habe alle entsprechenden Angebote beendet und gleich auch bei Amazon nachgesehen.

Amazon macht es richtig – die Grundpreisangabe ist in der Nähe des Preises zu finden, so wie sich das gehört.

Einen Kommentar zu der Plattformleistung von eBay spare ich mir.

VonTobias Stephan

Das Bierdeckelurteil

Der Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig

Vielen privaten Verkäufern ist nicht bewusst, dass Sie schnell als gewerblich tätige Händler zu betrachten sind. Mir persönlich geht es jedoch mehr um diejenigen „priverblichen“ Händler, die sich bewusst den Pflichten und Nachteilen des gewerblichen Verkaufs entziehen. Priverbliche Händler halten sich so ziemlich an gar nichts. Keine Rechtstexte, kein Widerruf. Solange sie nicht als gewerblich identifiziert werden, sind sie auch keiner Abmahngefahr ausgesetzt. Der Schaden der da jedes Jahr entsteht, dürfte sich in schwindelerregender Multi-Millionenhöhe bewegen. Das Finanzgericht Köln hat nun geurteilt. In diesem Fall korrekt, wie ich finde.
Der Schlüssel der gewerblichen Tätigkeit liegt in folgendem Satz: „Die geerbte Sammlung umfasste etwa 320.000 Einzelteile und wurde vom Kläger durch Zukäufe fortgeführt.“

zum Urteil

VonTobias Stephan

BGH: Auch eBay kann für markenrechtswidrige Angebote (mit)haften

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Die Details zum Urteil sind hier zu finden:

Onlinehändlernews Beitrag vom 18. März 2015

Mein Kommentar dazu:

Richtig so, wie ich finde. eBay beruft sich gerne auf Atomatismen, also ihre Algorithmen, die sie oft selbst nicht beherrschen. Die Aussage, dass man nichts dran ändern könne, das habe das System entschieden, ist normal. So mir geschehen, als ich im Januar einen User-Chat eingebaut habe und prompt „angezählt“ wurde wegen verbotener Links. Weiterhin halte ich es für mehr als sinnvoll, wenn alle Plattformen mehr in der Mitverantwortung stünden. Abmahnungen sind hier immer wieder Thema. Zuerst einmal bin ich als Händler selbst verantwortlich – das ist ja auch soweit in Ordnung. Die Plattformen könnten aber leicht zahlreiche Vorkehrungen treffen,  um ihre Händler wenigstens davor zu bewahren, in die allereinfachsten Fallen zu tappen. In dem Beitrag zu dem Urteil ist zu lesen, dass eBay wohl auf die automatische Generierung von Adwords-Kampagnen verweist. Richter hätten ja sagen können: „…ach so! Automatisch, na dann kann eBay ja nichts dafür.“ Vor allem kann hier auch von Unwissenheit nicht die Rede sein, denn eBay ist auf die Markenrechtsverletzung hingewiesen worden.

VonTobias Stephan

Neuer Rückgabeprozess bei eBay ab März 2015

Neuer Rückgabeprozess

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eBay hat lange gebraucht. Das aktuelle und dann bald alte Rücknahme-System hat zu einer Vielzahl ungerechtfertigter Mängel bei Verkäufern geführt. Käufer wurden unbewusst und sehr schnell in das Erzeugen eines Mangels geleitet, auch wenn sie nur eine harmlose Rückfrage stellen wollten.

Detailbeschreibung des neuen Rückgabeprozesses

Zahlreiche Händler haben sich über das alte Verfahren beschwert. Warten wir nun ab, ob sich das neue Verfahren bewährt.

Folgenden Hinweis erachte ich als besonders bedeutsam:
„Sobald ein Käufer Ihnen eine Rückgabeanfrage stellt, werden Sie per E-Mail informiert. Die Anfrage wird Ihnen in Mein eBay unter „Rückgaben“ angezeigt. Von dort können Sie alle weiteren Schritte einleiten.“

Das bedeutet: Kein automatischer Mangel für den Verkäufer mehr wegen so etwas, und die Möglichkeit für den Käufer, Artikel ohne Angabe einer Begründung zurückzugeben. Das ist wichtig, weil der Gesetzgeber in § 355 BGB ausdrücklich feststellt, dass für die Wirksamkeit eines Widerrufs keine Begründung erforderlich ist. Ansonsten hätte ich Sorge vor der nächsten Abmahnwelle. Hoffen wir an dieser Stelle, dass ich den neuen Prozess richtig verstanden habe. Erst wenn es zu Problemen kommt, wird eine Anfrage und ein entsprechender Mangel daraus. Ich gehe mal davon aus, dass die meisten Retouren problemlos ablaufen und deshalb auch keinen Schaden für den Verkäufer verursachen sollten.

eBay Verkäuferschutz

In dem Rahmen möchte ich noch das Thema Verkäuferschutz hinweisen. Auf wortfilter.de kann man sich ein Beispiel dafür anschauen. Es liegt allerdings bei eBay, seine Käufer darüber aufzuklären, wann Sie einen Mangel bei einem Verkäufer verursachen. Weiterhin wäre es sicherlich abschreckend für die Schwarzen Schafe unter den Käufern, wenn Sie wüssten, dass es auch für Käufer Grenzen gibt. Hier war eine Käuferin wohl bei etwa 1/4 ihrer Einkäufe unzufrieden – eBay hat das Käuferkonto dauerhaft gesperrt und den Käufer von der Plattform auf alle Zeit ausgeschlossen.

VonTobias Stephan

Verdeckte Produktbeschreibungen bei eBay

eBay testet in den USA einen Button, der die Produktbeschreibung bei einem Angebot erst nach Klick anzeigen soll. Ich bin mir nicht sicher, was ich davon halten soll – möchte aber nicht gleich gegen jede Neuerung wettern. Das Ziel, den Kauf zu vereinfachen und das Angebot aufgeräumt darzustellen, ist keine schlechte Idee. Noch heute morgen habe ich bei Vistaprint Visitenkarten bestellt – zum ersten mal. Unfassbar, wie oft man bis zum Abschluss klicken soll. Unglaublich, wie viele Cross-Selling-Aktionen einem noch angezeigt werden. Das ist meiner Meinung nach nicht die Zukunft. Insofern sollte ich die Neuerung bei eBay – wenn sie denn so kommt – gut finden. Ach ja… sie wird so kommen, denn das ist fast immer so, wenn eBay beschwichtigt und sagen – „wir testen ja nur“.

Die Befürchtung der Händler ist, dass der Käufer die Produktbeschreibung nicht wahrnimmt und negativ bewertet. Die Beschwichtigung von eBay ist ein echter Hohn. Sie wollen negative Bewertungen entfernen, die darauf basieren. Bei allem, was wir wissen, liegt die Beweislast immer beim Händler. Selbst wenn man beweisen kann, dass man alles richtig gemacht hat, hört man regelmäßig ein „Sie haben Recht, aber es tut uns total leid, wir können das nicht entfernen“. eBay wird die Politik fortführen – sie sagen es zwar nicht, aber Händler sind eBay nicht wichtig. Folglich muss man kein Prophet sein, um vorherzusehen, wie sich diese Neuerung auswirken wird. Ich habe bezüglich der Mängelquote und was eBay angeht, längst resigniert. Bei ungerechtfertigten Mängeln rufe ich nicht mehr an – bringt meistens ohnehin nichts. In der Zeit, die ich für diese nervenaufreibenden Telefonate aufbringe, kann ich auch Ware bei Amazon einstellen. Das bringt mehr.

Quelle: Online-Händler-News

VonTobias Stephan

Verkauf von Lampen und Leuchten – Das Preisetikett

Liebe Kollegen – aufgepasst! Nach meinen Recherchens sind vor allem Lampen und Leuchten von den Änderungen der Anhänge der delegierten Verordnung (EU) Nr. 392/2012  betroffen. Dort ist ein Etikett „in der Nähe des Produktpreises darzustellen“. Weder bei eBay noch bei Amazon sehe ich eine Chance diese Auflage zu erfüllen. Natürlich ist die Energieeffizienzklasse auch in Textform anzugeben – das war aber schon vor dem 01. Januar 2015 so. Die Sache mit „in der Nähe des Preises“ hatten wir in der Vergangenheit ja auch schon in anderen Situationen – beispielsweise bei der Preisangabenverordnung. Bislang hat es hier wohl noch keine Abmahnungen gehagelt, kann aber noch kommen.

Amazon reagierte wie folgt auf meine Frage nach einer Lösung: „Ich bedaure, dass ich Ihnen hiermit nicht ausreichend helfen konnte. Nach Rücksprache mit meinem Vorgesetzten kann ich nur bestätigen, dass die Forderung nach einer Möglichkeit, das Symbol in der Nähe des Preises anbringen zu können, besteht und zur Kenntnis genommen wurde. Ob und wann eine Umsetzung statt findet, ist dem Verkäuferservice nicht bekannt. “

eBay hätte ich ja auch befragt, da es aber nur die Möglichkeit zur telefonischen Kontaktaufnahme gibt, habe ich darauf verzichtet. Ich fürchte aber, daß es dort ähnlich aussieht.

 

VonTobias Stephan

Verluste bei eBay – Schuld sind die Umstände

eBay weist also nun im Gesamtkonzern Verluste aus und reagiert mit Stellenabbau. In diesem Artikel ist die Rede von 2400 Stellen. In weiteren Artikel ebenfalls – diese beziehen sich jedoch nur auf Deutschland (siehe vorherige Blogbeiträge). Man könnte daraus schliessen, dass der Gesamtkonzern stellen ausschliesslich in Deutschland abbaut – obwohl eBay Deutschland einen erheblichen Gewinn ausweist.

So fasse ich mal die Gründe für die Verluste bei eBay aus dem Heise-Artikel zusammen.

– 3 Mrd Steuern für das Transferieren von Gewinnen inn die USA
– der erzwungene Passwortwechsel (Es gab da einen Hackerangriff)
– Suchmaschinenänderungen
– der stärkere US-Dollar

Fazit: Armer Jon Donahoe – er ist nicht verantwortlich! Immer diese
Umstände! Dann müssen sich die 2400 eBay-Mitarbeiter den Satz anhören, den Händler immer wieder bei ungerechtfertigten Bewertungen hören: „Das tut uns total leid, Sie sind auch eigentlich im Recht, aber wir können nichts daran. Sie haben aber mein vollstes Verständnis für die Verärgerung!“.


Heise: Pesonalabbau nach Verlusten

VonTobias Stephan

Übernahemgerüchte – Alibaba schluckt eBay?

Die Massenentlassungen, die eBay vornimmt, machen eBay wohl für eine Übernahme durch Alibaba.com interessant. Durch die Ausgliederung des Online-Bezahltdienstes Paypal wäre ein anzunehmender Kaufpreis sicherlicher wesentlich niedriger anzusiedeln. Ich warte gespannt auf die Schlussquartalszahlen von eBay, diese soll es am Donnerstag geben. eBay schweigt wohl zu den Gerüchten. Es bleibt spannend…

 

Links:
Onlinemarktplatz.de

VonTobias Stephan

eBay – Stellenabbau

Ich beziehe mich hier auf den SPON-Artikel

„Ebay kündigt drastischen Jobabbau an“

Naja, es liest sich schon recht widerlich – wenn ein Konzern Erfolg verzeichnet und trotzdem Stellen abbaut. Den aufgeführten Zahlen entnehme ich jedoch, dass Paypal den entscheidenden Anteil am Erfolg hat. Eines ist in diesen Zahlen allerdings noch nicht enthalten. Wenn man die Stellschrauben überdreht, kippt in der Regel das System. Ich wage hier nun eine Prognose zur Veröffentlichung der Zahlen Q1/2015 von eBay. Paypal ist nicht mehr dabei und eBay ist auf sich allein gestellt. Das dürfte zumindest die eine oder andere Zahlenschieberei schwieriger gestalten, die ich jetzt vermute. Noch entscheidender ist aber, dass es für die Händler immer weniger interessant wird, bei eBay zu verkaufen. Seit der Einführung der neuen Verkäuferstandards hat eBay ohne Zweifel eine Menge Händler massiv verärgert und dazu getrieben nach Alternativen zu suchen. Ich habe das zumindest getan. Mein Umsatz bei eBay beträgt seither nur noch ein Drittel. Mein Interesse, in die eBay Plattform Energie zu stecken, ist massiv gesunken. In meinem Blogbeitrag Digitalisierung des Einzelhandels bin ich schon auf die Gründe eingegangen:  eBay macht Händler ständig für Umstände verantwortlich, für die Sie keine Verantwortung tragen, und bestraft sie dafür.
Sollten genügend andere Händler das ebenso sehen, kommt im April 2015 das böse Erwachen. Man wird sehen, ob ich mit meiner Vorhersage richtig liege.

 

…harren wir der Dinge!

 

Weitere Links:

NTV:  eBay wird zum Übernahmekandidaten

VonTobias Stephan

Digitalisierung des Einzelhandels – warum eher Amazon als eBay

Am 14. Januar habe ich mich nach Wesel in den Sitzungsaal des Rathauses begeben und mir unter anderem einen Vortrag vom Professor der Betriebswirtschaftslehre Gerrit  Heinemann von der Hochschule Niederrhein angehört. Ebenso trug auch Herr Fedderke aus der Praxis eines stationären Einzelhändlers vor.  Da sich dieser Vortrag eher nicht auf die Digitalisierung bezog, beschäftige ich mich hier nicht weiter damit.

Der Abend stand unter dem Titel

„WOZU NOCH INNENSTÄDTE? DER ONLINE-HANDEL AUF DEM VORMARSCH“

Im Kern vermittelt der Vortrag, dass sich der stationäre Handel auf noch mehr Internet einstellen muss. Das Geschäft wird also nicht einfacher – der Einzelhandel muss mit weniger Umsatz auskommen. Aus der derzeit etwa 39 Milliarden Euro Jahresumsatz sollen bis 2020 volle 80 Milliarden werden. Es geht also nun darum, wir sich ein stationärer Händler an diese Situation anpasst.

Ein sehr interessanter Vortrag. Eine Menge der Zahlen waren mir nicht geläufig oder aber ich hatte da ganz andere Informationen. Leider basieren meine eigenen Zahlen auch nur auf im Netz veröffentlichten Daten, die ich nicht weiter verifizieren kann.  Das soll aber hier eigentlich nicht mein Thema sein.

Herr Heinemann bezeichnete Amazon als „Die Feuerwalze“. Dieses Bild beschreibt Amazons Erfolg der letzten Zeit sicherlich nicht völlig unzutreffend. Jedoch sollte es ja an diesem Abend um Vorschläge für die Einzelhändler gehen, sich auf die zu erwartende Umsatzverdoppelung im Onlinehandel bis zum Jahr 2020 einzustellen. Und in dem Zusammenhang stellt sich ganz natürlich eine Frage, die aus Zeitgründen gestern nicht zur Sprache gekommen ist, nämlich die nach den Ursachen für Amazons Erfolg. Meine These: Amazon ist eine sehr gute Plattform, die allen Beteiligten eine Menge Vorteile und durchdachte Lösungen zu bieten hat!

Die moralische Frage, ob Amazon „gut“ oder „schlecht“ ist, hilft in diesem Moment keinem Einzelhändler weiter. Amazon existiert; es wird nicht wieder weggehen. Da können sich sämtliche Einzelhändler der Welt auf den Kopf stellen. Es wird auch nicht verboten werden. Und keinerlei staatliche Schutzmaßnahmen für den Einzelhandel sind denkbar, die den Erfolg des online-Handels an sich wieder zurückdrängen könnten. Die Menschen wollen den online-Handel, denn er bringt ihnen viele Vorteile. Als stationärer Händler gilt es meiner Meinung nach stattdessen, auf den Internetzug endlich aufzuspringen. Der online-Handel kann auch ein ergänzender Absatzmarkt zum stationären Handel sein. Die von Herrn Heinemann eingeforderte Digitalisierung des Einzelhandels kann dann damit einhergehen! Einzelhändler brauchen umsetzbare und bezahlbare Lösungsansätze. Ein funktionierendes Warenwirtschaftssystem gehört natürlich dazu. Ich rege dazu an, den stationären Handel mit dem online-Handel zu koppeln.


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Die übliche Kritik an Amazon

Richtig ist: Amazon nutzt in seiner Eigenschaft als „Datenkrake“ die Verkaufsdaten, um selbst anzubieten.  Das kann ich aus der Geschäftspraxis bestätigen. Auch hier hilft keine moralische Diskussion über Ehre unter Kaufleuten. Es stimmt aber ebenfalls, dass Amazon seinen Händlern grundsätzlich trotzdem noch Umsatz lässt. Das ist möglich durch die sogenannte „Buy Box“. Dabei handelt es sich um dasjenige Angebot eines bestimmten Artikels, das dem potentiellen Käufer bei der Amazon-Recherche  als erstes angezeigt wird. Viele Artikel werden ja von mehreren Käufern sowie von Amazon selbst parallel angeboten, und das zu verschiedenen Preisen und Versandkosten. Die Buy Box ist das als Suchergebnis eingeblendete Default-Angebot des Artikels. Und das ist weder immer das günstigste Angebot, noch eins von Amazon selbst. Vielmehr entscheidet ein Algorithmus, welcher Händler bei einer Kundenrecherche den Zuschlag für die Buy Box erhält – und die Entscheidung kann sich bei jedem neuen Aufruf wieder ändern. Ich verzeichne täglich Umsatzerfolge bei Artikeln, die ich zu einem ähnlichen Preis anbiete wie wie Amazon selbst.

Das ist nicht einmal schwer zu erklären.  Man darf nicht vergessen, dass Amazon in jedem Fall gewinnt – entweder durch den eigenen Verkauf oder durch die Verkaufsgebühr des Händlers.

Gut laufende Produkte werden im Einzelhandel übrigens ebenso vom Wettbewerb aufgenommen. Das geht nur üblicherweise sehr viel langsamer und die Preistransparenz ist nicht so direkt erkennbar, wenn es in einer Stadt nur ein Geschäft gibt, dass die entsprechende Warengruppe anbietet.

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Preistransparenz bei Amazon und bei eBay

Zum Vergleich zwischen Amazon und Ebay muss man erklären, dass  beide Plattformen grundlegend unterschiedliche Wege beschreiten. Ein eBay-Angebot ist ein alleiniges Angebot eines einzelnen Händlers. Der Händler ist komplett verantwortlich für seine Produktbeschreibung, das Bild und den Preis. Ob er Parameter wie die EAN einträgt oder nicht, bleibt ihm überlassen. Bei Amazon ist das Produkt in der Regel bereits mit einer kompletten Beschreibung, Fotos, EAN und dergleichen in der bestehenden Datenbank erfasst. Der Händler macht mit seinem Angebot nur noch deutlich, dass er genau dieses Produkt jetzt ebenfalls anbietet, zu seinem Preis und seinen Konditionen. Dadurch ist natürlich sehr viel mehr Preistransparenz gegeben, denn die Amazon-Recherche ist nichts anderes als eine Datenbank-Abfrage, die unter anderem sämtliche Anbieter eines bestimmten Produkts als Ergebnis ausgibt.

Digitalisierung des Einzelhandels – mein Stichwort: Fulfillment

Professor Heinemann hob bei seinem Vortrag das Thema „Warenverfügbarkeit“ hervor. Bei diesem Punkt stimme ich ihm ausdrücklich zu. Der Kunde soll schon im Internet prüfen können, ob ein Artikel tatsächlich im Ladenlokal verfügbar ist. Das ist nicht einfach, aber es ist umsetzbar. Zusätzlich wäre es doch ein Traum, wenn der Kunde auf Knopfdruck die Ware auch zugeschickt bekäme und vor Ort online mit seinem mobilen Gerät bezahlen könnte. Versand ist ein eigenes großes Thema. Wenn man als Einzelhändler nur nebenbei ein wenig Versandhandel betreibt, kann sich der unterschätzte Aufwand schnell zum Hemmschuh entwickeln.

Hier kommt das sogenannte „Fullfillment“ ins Spiel.  Es gibt diverse Logistik-Dienstleister, die Lagerhaltung und Versand übernehmen. Amazon ist ein solcher Anbieter. Die Preise, zu denen dort die Ware verpackt und versendet wird, sind für kleine Anbieter im Eigenvertrieb unmöglich zu erreichen. Es ist also günstiger, über einen Fulfillment Anbieter zu versenden.

Und hier ein besonderes Schmankerl: Bei Amazon erhalten solche Fulfillment-Artikel die oben erwähnte Buy Box absolut bevorzugt. 95 Prozent meiner Waren biete ich heute als Fulfillment Artikel an.

Der stationäre Einzelhändler hat die Möglichkeit, verschiedene Vertriebskanäle flexibel zu kombinieren: Bei größeren Stückzahlen Ware bei Amazon anbieten und auch gleichzeitig im eigenen Web-Shop. Der Begriff „MultiChannel“ wird seit neuestem auch im Bereich Fulfillment heiß diskutiert. Es bedeutet in der Praxis, dass es Amazon beim Fulfillment völlig egal ist, auf welcher Plattform die Ware überhaupt verkauft wurde. Amazon versendet auch an eBay-Käufer, Onlineshop-Käufer oder Kunden, die im Ladenlokal bestellen. Daraus folgt: In den Verkaufsraum gehört ein Internetzugang, damit der Kunde am Bildschirm vor Ort recherchieren kann!

Die ewige Angst vor der Preistransparenz

Natürlich wird es dann passieren, dass ein Kunde vor Ort feststellt, dass Händler Meyer in 500 km Entfernung den gleichen Artikel zehn Prozent günstiger anbietet. Ein freundlicher Hinweis an den Kunden, dass man das nicht leisten kann man aber gerne den Service der Transparenz bietet, wird dem Einzelhändler sicher nicht verübelt. Es gibt zahlreiche überzeugende Argumente. Man muss als Händler aber nicht immer den günstigsten Preis anbieten, um den Zuschlag zu erhalten – weder im Geschäft, noch auf geizhals.at, noch bei Amazon.

Nur eins ist klar: Die Preistransparenz herrscht ohnehin. Habe ich den Kunden aber bereits im Laden, besteht immer eine Chance, einen Weg zum erfolgreichen Verkauf zu finden. Transparenz schafft vor allem Vertrauen und gibt dem Kunden ein sicheres Gefühl.

Warum eher Amazon als eBay? Die Sache mit den Mängeln

Sowohl auf Amazon als auch auf eBay gilt: Als Verkäufer muss man ordentlich arbeiten. Für diese Bewertung der Händler ist jedoch das öffentliche Verkäuferfeedback fast Nebensache. Damit sind die positiven und negativen Bewertungen durch die Kunden gemeint.  Entscheidend ist vielmehr die Evaluation, die die Plattformen anhand ihrer Daten im Hintergrund betreiben.

eBay hat im August 2014, in meinen Augen sehr unüberlegt, neue Verkäuferstandards eingeführt. Diese kamen schon fast einem Experiment gleich. Der Umgang von eBay mit seinen Händlern ist eine bodenlose Frechheit und an Ignoranz und Arroganz nicht zu überbieten.

eBay möchte die Käuferzufriedenheit steigern. An sich lobenswert. Wenn ein Käufer unzufrieden ist, soll sich das im Bewertungsprofil niederschlagen und dem Verkäufer gleichzeitig den Hinweis geben, wo er Fehler und Probleme abstellen sollte. Die Rede ist von der Mängelquote. Um auf eBay den begehrenswerten Status eines „TOP-Verkäufers“ zu erreichen, mit dem zahlreiche Vergünstigungen einher gehen, darf die Mängelquote 2,5 Prozent nicht übersteigen. Auch damit bin ich einverstanden.

Es ist aber auch klar, dass man nur Fehler beheben kann, die tatsächlich passieren und für die man nachweislich verantwortlich ist. Bei eBay liegt die Beweislast jedoch grundsätzlich immer nur beim Händler.

Noch sehr viel schlimmer fällt der Umstand ins Gewicht, dass viele reklamierte Mängel, die von eBay als solche akzeptiert und in die Berechnung der Mängelquote übernommen werden,  de facto keine Mängel sind! Bereits wenn der Käufer eine einfache Anfrage stellt, wird dem Händler ein Mangel gutgeschrieben – selbst wenn der Gegenstand der Anfrage völlig harmlos ist. Der Mangel-Eintrag lässt sich mitunter durch ein Telefongespräch mit dem eBay Verkäufer-Service löschen, wenn es dem Händler gelingt nachzuweisen, dass er für den Fehler nicht verantwortlich ist. Sobald der Käufer jedoch seine Anfrage wieder schließt, ist dieser Weg ein für alle Mal verbaut! Der Mangel kann dann nicht mehr entfernt werden.

Die Käufer sind mit diesen Spielregeln natürlich nicht vertraut und es liegt mir fern, ihnen das Problem anzukreiden. Der Mensch vom eBay Verkäuferservice antwortet dann regelmäßig in geschultem Telefonisten-Deutsch: „Ja, Herr Stephan, sie haben Recht, das tut uns auch wirklich leid, aber wir können nichts mehr daran ändern“. Die Mängelquote meines Bewertungsprofils ist daher seit August letzten Jahres sprunghaft angestiegen. Viele dieser „Mängel“ beziehen sich auf Waren, die ich mit Trackingnummer verschickt habe und bei denen erwiesenermaßen alles einwandfrei gelaufen ist. Trotzdem stehen sie jetzt in der Liste und versauen mir die Bewertung. Aus diesem Grund werde ich bei der nächsten Bewertungsrunde den Status als „TOP Verkäufer“ verlieren.

Bleibt mir nur, eBay für diese tägliche Ungerechtigkeit zu danken. Denn sonst wäre ich nie Amazon-Händler geworden. Und auf dieser Plattform mache ich heute fünf bis sechs Mal so viel Umsatz wie je zuvor bei eBay.

Amazon unterscheidet übrigens zwischen Produkt- und Händler-Bewertung. Das ist sehr vernünftig, denn wenn ein Kunde unzufrieden mit dem Produkt an Sich ist, dann ist daran nicht notwendigerweise der Händler Schuld. Dafür gibt es die beliebten Amazon Produktrezensionen. Wenn ich ein Kabel der Marke „Superkabel“ verkaufe und einer bewertet mit „Scheiss Qualität“, verzieht man als Händler schon das Gesicht, denn mein Angebot war deutlich und die Bewertung sollte das Produkt treffen und im Zweifel andere Käufer darauf hinweisen.

Bei eBay jedoch trifft es am Ende immer den Händler.

Links:

Eindrücke zur ersten Veranstaltung
Einzelhandel im Weseler online-Zeitalter